Krankenhauszusatzversicherungen erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit. Der Grund ist einleuchtend. Als Privatpatient, durch die Absicherung der finanziellen Mehrbelastungen bei der Unterbringung in einem Zweibettzimmer oder Einbettzimmer, lässt es sich "schneller gesund" werden. Obendrein besteht die Wahlmöglichkeit die Behandlung durch den Chefarzt ausführen zu lassen. Insgesamt bieten die Krankenhauszusatzversicherungen also mehr Wahlfreiheit. Wenn es um die Gesundheit geht also eine wichtige Angelegenheit. ( vdabbakw )

Krankenhauszusatzversicherungen werden für folgende Leistungen geboten:

  • Einbettzimmerbehandlung - mit und ohne Chefarzt
  • Zweibettzimmerbehandlung - mit und ohne Chefarztbehandlung
  • ggf. auch (Rück)Vergütung für nicht in Anspruch genommene Leistungen

Voraussetzung zur Kostenerstattung ist i.d.R. die Beteiligung/Vorleistung einer gesetzlichen Krankenkasse.

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld zählt ebenfalls zu den Krankenhauszusatzversicherungen. Bei dieser Versicherung erhält der Versicherungsnehmer einen festen Betrag pro Tag des Krankenhausaufenthaltes. Die Höhe wird frei vereinbart wobei als Höchstgrenze 200 € möglich sind. (von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich)